Corona-Infos

Corona-Infos

Hallo Mitglieder der Abteilung Fußball, werte Eltern, liebe Spieler*innen, Freunde und Zuschauer*innen,

der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit jeder Verein, Spieler und Zuschauer streng halten.

Gemäß aktuell gültiger Corona-Verordnungen (CoronaVO und CoronaVO Sport - Baden-Württemberg) sowie Vorgaben des Württembergischen Fußballverbandes gelten für den Trainings- und Spielbetrieb auf dem Rasen- und Kunstrasenplatz in Bondorf nachfolgende Hygieneregeln.

Mit der seit dem 3. November 2021 in Baden-Württemberg geltenden Corona-Warnstufe kommt es auch im Spiel- und Trainingsbetrieb zu einschneidenden Änderungen, auf die wir nachfolgend hinweisen möchten:

Was gilt für Sport im Freien sowie Innenräume?

Während Sport im Freien in der Basisstufe noch ohne 3G-Nachweis erlaubt war, ist ein solcher in der Warnstufe erforderlich – auch im Training. D.h. Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest in der Warnstufe ausreichend ist. Dieser kann nach wie vor unter Aufsicht eines Vereinsvertreters als Selbsttest vor Ort durchgeführt werden.


Für den Sport in geschlossenen Räumen sowie die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.


Wie bereits in der Basisstufe kann der Gastverein den Heimverein am Spieltag organisatorisch entlasten, in dem er die erforderlichen Nachweise seiner Spieler*innen eigenständig kontrolliert und dies gegenüber dem Gastgeber schriftlich bestätigt. Die entsprechenden Formulare stehen auf unseren Corona-Infoportal zum Download bereit. Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.

Ausnahmen für Kinder und Jugendliche

Auch in der Warn- und in der Alarmstufe gelten Ausnahmen für Kinder und Jugendliche. Generell ausgenommen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind (auch in den Ferien). Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (in geschlossenen Räumen in der Warnstufe und im Freien in der Alarmstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (geschlossene Räume in der Alarmstufe) sind Schüler*innen sowie Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
Schüler bis einschliesslich 17 Jahre gelten als getestet. Dies gilt auch in den Ferien. Hinweis Sozialministerium


Unabhängig von der Stufe gilt nach wie vor die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Weitere Details und Hilfestellungen finden Sie auf dem Corona-Infoportal vom wfv.

Eine Bitte an die Eltern

Bitte besprechen Sie die vorgeschriebenen Hygienemassnahmen mit Ihren Kindern.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die sportliche Leitung wenden.

Die aktuellsten Informationen finden Sie hier >>>

 

Hygienekonzept

Datenerhebung Zuschauer

Hinweise zur Datenerhebung